1. Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Camperreisen ist im entsprechenden Info-Flyer und auf der Website der jeweiligen Reise beschrieben. Weitere Leistungen schuldet
lacaravane-camperreisen Andreas Wind nicht.
Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer lacaravane-camperreisen Andreas Wind den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Sollen mehrere Teilnehmer gleichzeitig
angemeldet werden, so sind die Daten einzeln aufzuführen und die Anmeldung von sämtlichen Teilnehmern zu unterschreiben. Mit der Annahme der Anmeldung durch lacaravane-camperreisen
Andreas Wind wird der Vertrag für beide Teile wirksam, woraufhin wir Ihnen eine Reisebestätigung/Reiserechnung und den Reisesicherungsschein aushändigen. Weicht der Inhalt der Bestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist lacaravane-camperreisen Andreas Wind die Annahme erklärt.
2. Mindestteilnehmerzahl:
lacaravane-camperreisen Andreas Wind behält sich vor, eine Reise bis 22 Tage vor Reisebeginn abzusagen, falls weniger als 8 Teilnehmer gebucht haben. Wir werden Sie in diesem Fall
umgehend informieren und die gesamten geleisteten Beträge zurückerstatten.
3. Bezahlung:
Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch lacaravane-camperreisen Andreas Wind. Bei Erhalt der
Reisebestätigung wird eine Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Wenn der vereinbarte Betrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt
ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages. Eine Zahlung der Reisen mit Kreditkarten ist nicht möglich.
4. Änderungen beschriebener Veranstaltungsabläufe,
Preiserhöhungen:
Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. lacaravane-camperreisen Andreas Wind ist verpflichtet, den Teilnehmer über
Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. lacaravane-camperreisen Andreas Wind ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar
für lacaravane-camperreisen Andreas Wind und nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbeslacaravane-camperreisen Andreas WindAM ONROAD Motorradreisen Andreas Wind nicht zu
vertreten sind: Devisen-Wechselkurse für die betreffende Reise; behördliche Gebühren; Steuern oder sonstige behördliche Abgaben. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen
dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor
Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, innerhalb von
5 Werktagen nach Zugang der Erklärung des Reiseveranstalters ohne Zahlung von Reiserücktrittsgebühren von der Reise zurückzutreten. Der Reiseteilnehmer kann die Teilnahme an einer
gleichwertigen Reise verlangen, wenn lacaravane-camperreisen Andreas Wind in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus dem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat diese Rechte
unverzüglich nach der Erklärung von lacaravane-camperreisen Andreas Wind über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reise bei lacaravane-camperreisen Andreas Wind geltend zu machen.
5. Rücktritt, Ersatzpersonen, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen:
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise
teilnimmt. lacaravane-camperreisen Andreas Wind verlangt unverzüglich die Angabe der erforderlichen Daten, die zur Prüfung der Voraussetzungen des Personenwechsels erforderlich sind.
lacaravane-camperreisen Andreas Wind kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber
lacaravane-camperreisen Andreas Wind als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die daraus entstehenden Mehrkosten.
Im übrigen stehen lacaravane-camperreisen Andreas Wind im Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers folgende Zahlungen zu:
– Rücktritt bis 61. Tag vor Reisebeginn 10 %
– Rücktritt 60. bis 31. Tag vor Reisebeginn 25 %
– Rücktritt 30. bis 21. Tag vor Reisebeginn 50 %
– Rücktritt ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 80 %
– am Tag des Reisebeginns oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung
90 % des Reisepreises.
Stichtag für die Berechnung der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei lacaravane-camperreisen Andreas Wind. Das Recht des Reiseteilnehmers, lacaravane-camperreisen Andreas
Wind einen geringeren Vergütungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm unbenommen. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Frist erfolgen, können,
sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden.
6. Höhere Gewalt:
Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf § 651j BGB verwiesen, der lautet: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den
Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
7. Teilnehmer-Zusicherung:
Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er erklärt durch seine Unterschrift, dass sein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in
fahrsicherem Zustand ist. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnungen der jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen für die Haftpflicht-
und Fahrzeugversicherung. Der Teilnehmer sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz.
8. Haftung:
Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen
Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch
geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
9. Beachtung von Anweisungen:
Um einen reibungslosen und für alle Teilnehmer sicheren Ablauf der Reise gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass sich jeder Teilnehmer an die Gesetze des jeweiligen Landes hält.
Sollte sich ein Teilnehmer trotz Abmahnung durch den Reiseleiter nicht an diese Bestimmungen halten, verstößt er gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die
ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter von lacaravane-camperreisen Andreas Wind das Recht, den Teilnehmer
ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandener Kosten von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen. Hieraus entstehende zusätzliche Kosten trägt ausschließlich der
Teilnehmer selbst. Ein Anspruch auf vertraglich zugesicherte Reiseleistungen besteht in diesem Fall nur noch in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung, nicht aber auf weitere Betreuung durch
den Reiseleiter oder eine Minderung des Reisepreises. Sollte lacaravane-camperreisen Andreas Wind oder anderen Teilnehmern durch das Fehlverhalten ein Schaden entstehen, so behalten wir
uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
10. Reiserücktrittskosten-Versicherung/Motorrad-Schutzbrief:
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eines Schutzbriefes (Reisehaftpflichtversicherung, Auslandskrankenversicherung).
11. Allgemeine Bestimmungen:
Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
12. Veranstalter:
lacaravane-camperreisen Andreas Wind
Hauptstraße 3, 67098 Bad Dürkheim
info@am-onroad.de + andreas@lacaravane-camperreisen.de
06322 9871887
mobil 0170 8131128